Wartungspflicht bei RWA Anlagen !
Jährliche Wartung
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen gemäß TRVB / ÖNORM F 3075/ Herstellervorgabenjährlich durch einen Fachkundigen gewartet werden.
RWA Anlagen schützenretten Menschenleben
Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlagen dient dem vorbeugenden Brandschutz und soll im Brandfall den Rauch und die Wärme schnellstmöglich aus dem Gebäudeinneren nach Außen befördern.
Was sind die Ziele einer RWA Anlage ?
Service- & Leistungsangebot
- Planungs-Kontrolle vor Montagebeginn
- Ermittlung der Rauchabzugsfläche gemäß Bescheid/ TRVB
- Unterweisung gemäß F 3075
- Einhaltung der Prüffristen
- Terminabsprache Auftraggeber /Kunden
- Abstimmung mit den betreffenden Gewerken
- Berechnung Kabelquerschnitt
- Kabel und Anschlussplan Erstellung auf Kundenwunsch
- Dokumentation im Kontrollbuch
- Auf Kundenwunsch, Beschaffung der nötigen Gerätschaften für den Einbau
- Überprüfung der nötigen Vorarbeiten auf ordnungsgemäße Ausführung
- Montage unserer Qualitätsprodukte
- Inbetriebnahme und Funktionskontrolle
- Einschulung des Kunden in die Bedienung der RWA Anlage
- Berechnung der Entrauchungsflächen / gemäß Fensterabmessung
- Steigerung der Rechtssicherheit
Planung, Errichtung & Wartung
Wartung nach Richtlinie TRVB S111 für den Rauchabzug in Stiegenhäusern.
Wartung nach TRVB 125S für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Brandrauchentlüftung (BRE-Anlagen) in Räumen mit großen Grundflächen
Instandhaltung nach ÖNORM F 3075 für die von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Wir übernehmen die InstandhaltungInstandsetzung nach den aktuell gültigen Normen
ÖNORM F 3075 „Instandhaltung von Entrauchungsanlagen“ per 1. März 2021 werden in dieser ÖNORM auch Wartungsfristen für Rauchabzüge für Stiegenhäuser behandelt. Gemäß den Festlegungen dieser ÖNORM ist eine jährliche Wartung durch Fachpersonal erforderlich. Hinsichtlich des Umfanges der Wartung wird ebenfalls auf die Festlegungen der ÖNORM F 3075 verwiesen.