Wartungspflicht bei Feststellanlagen !
Jährliche Wartung
Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen an Feuer-/Rauchschutztüren müssen gemäß TRVB S 148 / ÖNORM EN 14637 / Herstellervorgaben jährlich durch einen Fachkundigen gewartet werden.
Egal ob BrandschutztürWohnungstürHaustür , unser Türschließer System funktioniert
Anforderungen und Funktionen machen die Türplanung oft zur Herausforderung. Egal ob Barrierefreiheit, Brandschutz, Fluchtwege, Lagertüren oder Zutrittskontrolle, wir unterstützen Sie bei der richtigen Produktauswahl um unnötige Kosten zu vermeiden.
Türen mit Feststellanlagen, welche in der Regel offenstehen, werden im Brandfall durch Rauch- oder Wärmesensoren oder eine BMA selbstständig ausgelöst und die Türflügel werden geschlossen. Nur durch regelmäßige Instandhaltung / Wartungsarbeiten erhöhen Sie den Funktionserhalt und die Lebensdauer Ihrer Brandschutztüre.